Burgturm | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteBannerbild | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteGußbrücke | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteSchloss Meyenburg | zur StartseiteAmt Meyenburg | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBibliothek | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur Startseite
 

Hausnummer Festsetzung


Volltext

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.


Rechtsgrundlage(n)


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518